Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aug. Kiel & Sohn GmbH

 

1. Geltung

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich bestätigen. 

                                                                                                                          

2. Vertragsschluss         

(1) Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Katalogen, Verkaufsunterlagen und im Internet, sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzusehen.

(2) Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden.

(3) Unsere Angebotspreise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach unserer Auftragsbestätigung, soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Lieferschein. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

3. Lieferung, Gefahrübergang

(1) Für die Lieferung des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort.

(2) Bei Anlieferung durch unseren Lieferanten trägt der Käufer die Gefahr. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante an die vereinbarte Lieferanschrift. Liefervoraussetzung ist, dass die Anfuhrstraße mit einem schweren Lastzug befahrbar ist.

(3) Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und -fristen durch den Verkäufer berechtig den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens acht Werktage betragende Nachfrist gesetzt hat.

(4) Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist. Bei Leistungsverzug oder einer vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer unter angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.                                                                                        

 

4. Zahlung                                                  

(1) Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

(2) Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager ohne Verpackung zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer.

(3) Wir nehmen Wechsel nur bei entsprechender Vereinbarung zahlungshalber entgegen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Der Kunde darf lediglich mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

5. Eigenschaften des Holzes

(1) Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

(2) Die Bandbreite von natürlichen Farbstrukturen und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehören zu den Beschaffenheiten des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

(3) Maßtoleranzen, die innerhalb der DIN beschriebenen Abweichungen liegen, müssen grundsätzlich akzeptiert werden, wenn nichts anderes gefordert wurde und bestätigt wurde.

 

6. Mängelrüge, Haftung bei Mängeln

(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich - spätestens jedoch - innerhalb von 2 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Stellt der Kunde einen Mangel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden.       

(2) Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe der gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mängelfreie Sache liefern (Nachlieferung). Im Falle der Nachbesserung können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das mangelhafte Produkt zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließender Rücksendung - für uns kostenpflichtig - an uns geschickt wird oder der Kunde das mangelhafte Produkt bereithält und die Umarbeitung oder den Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von uns getragen.

(3) Die Tegernseer Gebräuche gelten, soweit unsere Geschäftsbedingungen keine anderen Bestimmungen enthalten.

 

7. Allgemeine Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund bestehen nur wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder wenn wir hinsichtlich der Kaufsache eine Eigenschaft zugesichert oder eine Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer garantiert haben oder ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder soweit es sich um versicherbare Schäden handelt und uns der Abschluss einer Versicherung möglich und zumutbar gewesen ist oder ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2) Haften wir gemäß Ziff. 7.(1) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Handlungen wie auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

(5) Die Auftragserteilung insbesondere über die Verarbeitung von Zuschnitten, Hobelarbeiten, sonstige Bearbeitung und Fertigung hat schriftlich in verständlicher Form zu geschehen und muss von uns bestätigt werden. Mündliche Auftragserteilung ohne eine Bestätigung von uns, wird auf Risiko des Bestellers ausgeführt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum.

(2) Die Einstellungen einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung sowie deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, ohne vorherigen Rücktritt unsererseits die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

 

9. Allgemeines

(1) Auf alle mit uns getätigten Rechtsgeschäfte findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, für etwaige Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus den Rechtsbeziehungen mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Göttingen.

(3) Sollten Teile dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.